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   LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10   

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LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10 (https://dejure.org/2011,102918)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 304 O 207/10 (https://dejure.org/2011,102918)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 304 O 207/10 (https://dejure.org/2011,102918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 123 BGB, § 124 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 280 BGB
    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend ein Areal von Büroimmobilien: Rücktritt vom Vertrag wegen einer Vielzahl behaupteter Mängel; Arglistanfechtung wegen vorsätzlich falscher Garantien; culpa in contrahendo und vorsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 U 20/08

    Gewährleistung beim Unternehmenskauf

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil Literatur wird jedoch nach wie vor an den vor der Schuldrechtsreform vom BGH entwickelten Grundsätzen festgehalten (zur Rechtsprechung des BGH vor der Schuldrechtsreform siehe nur das Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76), dass Mängel an einzelnen Sachen nur zur Anwendbarkeit des Sachmangelgewährleistungsrechts führen können und dass das Unternehmen insgesamt nur dann mangelhaft ist, wenn der Mangel des einzelnen Gegenstands auf den Wert oder die Funktionstauglichkeit des Unternehmens im Ganzen durchschlägt, indem er z. B. dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert, die Marktstellung des Unternehmens gefährdet oder sonst die Tauglichkeit, Brauchbarkeit oder den Wert des Unternehmens als Ganzes erheblich beeinträchtigt und damit dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert ist (so OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2009, 12 U 20/08, DB 2009, 2259, 2260; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. August 2008, 4 U 137/06, Rn. 25 - zitiert nach juris; BeckOK- Faust, BGB, § 453 Rn. 27; Staudinger- Beckmann , BGB Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; Baumbach/Hopt- Hopt , HGB, 34. Aufl. 2010, Einl vor § 1 Rn. 46; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27f., MünchKomm- Thiessen , HGB, 3. Aufl. 2010, Anh § 25 Rn. 79 ff.).

    Nötig ist vielmehr, dass auch bei hohen Beseitigungskosten eine Auswirkung auf den Wert oder die Ertragskraft des Unternehmens insgesamt festgestellt wird (OLG Köln DB 2009, 2259; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27).

    Jedoch kann ein Durchschlagen eines Mangels im Sinne einer Störung des normalen Betriebsablaufs oder einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens nicht in jedem Fall angenommen werden, wenn ein Mangel des Gebäudes dazu führt, dass entweder die Bewirtschaftungskosten steigen oder die Mieteinnahmen sinken (OLG Köln, DB 2009, 2259, 2260).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Klägerinnen in Bezug auf die Erheblichkeit der von ihnen vorgetragenen Mängel an der Pfosten-Riegel-Fassade herangezogenen Entscheidung des OLG Köln vom 29. Januar 2009 (DB 2009, 2259, 2262).

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    (Urteil vom 28. November 2001, VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043 m. w. N., in diesem Sinne auch Staudinger- Beckmann , BGB, Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 279).

    Insoweit hat der BGH auch in seinem Urteil vom 28. November 2001, VIII ZR 37/01 (NJW 2002, 1042, 1043) ausgeführt, dass sich nicht " abstrakt-formelhaft, sondern nur auf Grund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung beurteilen " lasse, ob ein Unternehmenskauf vorliege oder nicht.

  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76

    Verkauf eines betriebenen und eingerichteten Gewerbebetriebes - Fehlende

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    So hat der BGH im Rahmen verschiedener Urteile, in denen der Erwerber jeweils im Rahmen eines sog. "Asset Deals" sämtliche Betriebsmittel, Aktiva und Passiva oder Gegenstände einer Unternehmung erworben hatte, entschieden, dass die für den Unternehmenskauf maßgeblichen Regelungen des Mangelbegriffs auch auf diese Fälle, in denen nicht das Unternehmen selbst im Wege eines Anteilsverkaufs übertragen wurde, Anwendung finden können (vgl. BGH, Urteil vom 08. Februar 1995, VIII ZR 8/94, Rn. 7 - zitiert nach juris: Kauf sämtlicher Betriebsmittel einer Reinigung mit Schuh- und Schlüsseldienst; BGH, Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76, Rn. 19 - zitiert nach juris: Kauf aller beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die Gerüste, die Maschinen, die Fahrzeuge und die Büroeinrichtung eines Gerüstbauunternehmens; Staudinger- Beckmann , BGB, Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 22).

    In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil Literatur wird jedoch nach wie vor an den vor der Schuldrechtsreform vom BGH entwickelten Grundsätzen festgehalten (zur Rechtsprechung des BGH vor der Schuldrechtsreform siehe nur das Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76), dass Mängel an einzelnen Sachen nur zur Anwendbarkeit des Sachmangelgewährleistungsrechts führen können und dass das Unternehmen insgesamt nur dann mangelhaft ist, wenn der Mangel des einzelnen Gegenstands auf den Wert oder die Funktionstauglichkeit des Unternehmens im Ganzen durchschlägt, indem er z. B. dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert, die Marktstellung des Unternehmens gefährdet oder sonst die Tauglichkeit, Brauchbarkeit oder den Wert des Unternehmens als Ganzes erheblich beeinträchtigt und damit dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert ist (so OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2009, 12 U 20/08, DB 2009, 2259, 2260; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. August 2008, 4 U 137/06, Rn. 25 - zitiert nach juris; BeckOK- Faust, BGB, § 453 Rn. 27; Staudinger- Beckmann , BGB Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; Baumbach/Hopt- Hopt , HGB, 34. Aufl. 2010, Einl vor § 1 Rn. 46; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27f., MünchKomm- Thiessen , HGB, 3. Aufl. 2010, Anh § 25 Rn. 79 ff.).

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    Dies hat er jedoch in jenem Fall im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB damit begründet, dass die Pflichtverletzung des Verkäufers dort auch nicht derart unbedeutend gewesen sei, dass eine verständige Vertragspartei ohne weiteres an dem Vertrag festgehalten hätte (Urteil vom 24. März 2006, V ZR 173/05, Rn. 7 - zitiert nach juris).

    Insoweit verweisen beide Parteien auf das Urteil des BGH vom 24. März 2006, V ZR 173/05, worin dieser in Rn. 10f. (zitiert nach juris) ausführt, dass.

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    Beide Regelungen stehen vielmehr nebeneinander und können nicht in dem Sinne verstanden werden, dass der umfassende Gewährleistungsausschluss die Unverbindlichkeit von Beschaffenheitsvereinbarungen zur Folge haben sollte (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 29. November 2006, VIII ZR 92/06, Rn. 31 - zitiert nach juris).
  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    Es geht hier also nicht, wie in den von den Klägerinnen zitierten Fundstellen BGH, Urteil vom 11. Dezember 1992, V ZR 204/91, Rn. 14 - zitiert nach juris, BGH, Urteil vom 19. November 1999 V ZR 321/98, Rn. 6 - zitiert nach juris - und BeckOK- Faust , BGB, § 435 Rn. 7 darum, ob das Recht eines Dritten potentiell dazu geeignet ist, den Käufer in der ungestörten Ausübung der ihm gebührenden Rechtsposition zu beeinträchtigen, sondern um das Verhältnis des Grundstückseigentümers zur Behörde.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2008 - 9 U 150/08

    Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln einer

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    Insgesamt tendiert die Rechtsprechung dann auch dazu eine Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes abzulehnen, wenn neben einer Funktionsbeeinträchtigung nicht jedenfalls ein Schwellenwert von 5 % bis 10 % erreicht ist, die Literatur neigt zu Schwellenwerten von mindestens 10 % bis 15 % (vgl. LG Kiel, Urteil vom 03. November 2004, 12 O 90/04, Rn. 25 - zitiert nach juris (4,5 % in jedem Fall unerheblich), OLG Bamberg, Urteil vom 10. April 2006, 4 U 295/05, Leitsatz - zitiert nach juris (reparable technische Mängel und/oder geringfügige optische Beeinträchtigungen: Grenze bei 10 % des Kaufpreises); OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. November 2008, 9 U 150/08, NJW-RR 2009, 741 (Grenze bei 10 % bis 20 % des Kaufpreises, ggf. bei Umständen Einzelfalls Grenze auch knapp unter 10 %); OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2008, 17 U 2/07, Rn. 32 - zitiert nach juris (10 % als Indiz für Erheblichkeit, 3 % als Indiz gegen Erheblichkeit); Palandt- Grüneberg , 70 Aufl. 2011, § 323 Rn. 32 und Palandt- Weidenkaff , a. a. O., § 437 Rn. 23 (10 % der vereinbarten Gegenleistung); MünchKomm- Ernst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 323 Rn. 243 (sogar 20 % bis 50 % der vereinbarten Gegenleistung)).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    Zum anderen ist den Klägerinnen zwar zuzugestehen, dass sie für die Überbauten, die unzutreffend nicht in Anlage 5.5 aufgeführt sind, Sondernutzungsgebühren zu zahlen haben und dass die Belastung mit Sondernutzungsgebühren einen Mangel darstellen kann (für eine Überbaurente OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2007, 5 U 37/07, Leitsatz - zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04

    Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    Insgesamt tendiert die Rechtsprechung dann auch dazu eine Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes abzulehnen, wenn neben einer Funktionsbeeinträchtigung nicht jedenfalls ein Schwellenwert von 5 % bis 10 % erreicht ist, die Literatur neigt zu Schwellenwerten von mindestens 10 % bis 15 % (vgl. LG Kiel, Urteil vom 03. November 2004, 12 O 90/04, Rn. 25 - zitiert nach juris (4,5 % in jedem Fall unerheblich), OLG Bamberg, Urteil vom 10. April 2006, 4 U 295/05, Leitsatz - zitiert nach juris (reparable technische Mängel und/oder geringfügige optische Beeinträchtigungen: Grenze bei 10 % des Kaufpreises); OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. November 2008, 9 U 150/08, NJW-RR 2009, 741 (Grenze bei 10 % bis 20 % des Kaufpreises, ggf. bei Umständen Einzelfalls Grenze auch knapp unter 10 %); OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2008, 17 U 2/07, Rn. 32 - zitiert nach juris (10 % als Indiz für Erheblichkeit, 3 % als Indiz gegen Erheblichkeit); Palandt- Grüneberg , 70 Aufl. 2011, § 323 Rn. 32 und Palandt- Weidenkaff , a. a. O., § 437 Rn. 23 (10 % der vereinbarten Gegenleistung); MünchKomm- Ernst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 323 Rn. 243 (sogar 20 % bis 50 % der vereinbarten Gegenleistung)).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 8/94

    Zusicherung der Ertragsfähigkeit eines Unternehmens

    Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10
    So hat der BGH im Rahmen verschiedener Urteile, in denen der Erwerber jeweils im Rahmen eines sog. "Asset Deals" sämtliche Betriebsmittel, Aktiva und Passiva oder Gegenstände einer Unternehmung erworben hatte, entschieden, dass die für den Unternehmenskauf maßgeblichen Regelungen des Mangelbegriffs auch auf diese Fälle, in denen nicht das Unternehmen selbst im Wege eines Anteilsverkaufs übertragen wurde, Anwendung finden können (vgl. BGH, Urteil vom 08. Februar 1995, VIII ZR 8/94, Rn. 7 - zitiert nach juris: Kauf sämtlicher Betriebsmittel einer Reinigung mit Schuh- und Schlüsseldienst; BGH, Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76, Rn. 19 - zitiert nach juris: Kauf aller beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die Gerüste, die Maschinen, die Fahrzeuge und die Büroeinrichtung eines Gerüstbauunternehmens; Staudinger- Beckmann , BGB, Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 22).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 204/91

    Schadensersatz wegen Baubeschränkung bei Grundstückskauf

  • OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97

    Grundstückskaufverträge

  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06

    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2008 - 17 U 2/07

    Serienfehler als Mangel an einem PKW

  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

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